Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Flughafenparkservice Stuttgart

1 ALLGEMEINES

Flughafenparkservice-Stuttgart wurde im Jahr 2019 gegründet
Inhaber ist: Ilija Gudelj
Steuer-Nr.: 93088/17574

2 KAUFBEDINGUNG/ANMELDUNG

Alle natürlichen und juristischen Personen, die über 18 Jahre alt bzw. deren Handlungsberechtigte Personen und uneingeschränkt geschäftsfähig sind, haben die Möglichkeit unseren Service zu buchen. Die Zahlung für unseren Service ist 2 Wochen vor Abflug per Überweisung/Lastschrift, oder spätestens vor Abflug bar zu leisten. Mit der Buchungsbestätigung bzw. Zahlung gehen sie einen Dienstleistungsvertrag mit flughafenparkservice-stuttgart.de ein. Mit der Buchung und/oder Zahlung erkennt der Kunde unsere AGB an. Ändern sich ihre Daten nach Kontaktaufnahme vor dem Abflug, so sind sie verpflichtet uns dies unverzüglich mitzuteilen.v

3 VERTRAGSABSCHLUSS – Online Buchung

1. Das Absenden der Buchung an Flughafenparkservice-stuttgart.de stellt ein verbindlichen Angebot auf Abschluss eines Stellplatzmietvertrages dar.

2. Flughafenparkservice-stuttgart.de verschickt eine E-Mail, die die Buchung bestätigt und deren Einzelheiten, wie gebucht, aufführt. Damit kommt ein Vertrag mit diesem Inhalt zustande.

3. Eine Änderung der Rechnungsanschrift ist nachträglich möglich.

4. VALET-PARKEN: Mit Vertragsabschluss erwirbt der Kunde das Recht zur einmaligen Abholung und Zubringung des KFZ am Terminal sowie Einstellung seines Kraftfahrzeugs in der von der bewirtschafteten öffentlichen Parkfläche von Flughafenparkservice-stuttgart.de für den in der Buchung vereinbarten Zeitraum. (Max. 30 km) Die Übergabe des Fahrzeuges bei Abflug hat mindestens 30 Minuten vor dem von der Fluggesellschaft genannten Beginn des Check-Ins zu erfolgen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so haftet Flughafenparkservice-stuttgart.de nur dann für eine verspätete Annahme des Fahrzeuges, wenn der Flug aufgrund eines Verschuldens von der Flughafenparkservice-stuttgart.de nicht erreicht werden kann. Eine Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

5. Eine die vertraglich vereinbarte Parkzeit überschreitende Nutzung wird nach den jeweils geltenden Tarifen berechnet. Der Valet-Tarif – für eine überschreitende Nutzung wird in Höhe der Tagespauschale berrechnet; etwaige weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

6. Bewachung und Verwahrung sind nicht Gegenstand des Vertrags.

7. Eine Buchung ist nicht übertragbar oder veräußerbar und ausschließlich für die persönliche Verwendung bestimmt.

8. Auf dem Parkplatz-/Parkhausgelände gelten die Vorschriften des StVG und der StVO

9a. Mit der Buchung und/oder dem Befahren des Geländes versichert der Kunde, dass der jeweilige Fahrer des Fahrzeugs zur Zeit des Befahrens im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und das Fahrzeug betriebssicher und gemäß den gesetzlichen Vorschriften versichert ist.

9b. Flughafenparkservice-stuttgart.de kann das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz-/Parkhausgelände verweigern, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass o. a. Voraussetzungen nicht erfüllt sind und der Kunde entsprechende Nachweise (insbesondere Fahrerlaubnis, TÜV-Plakette, Versicherungsnachweis) nicht vor Ort bereithält.

9c. Flughafenarkservice-stuttgart.de ist berechtigt, Fahrzeuge aus dem Parkhaus zu entfernen, sofern durch auslaufende Kraftstoffe, Öle, oder sonstige Stoffe die Betriebssicherheit des Parkhauses gefährdet und Umweltschäden entstehen können. Die Kosten trägt der Fahrzeughalter.

9d. Wiederrechtlich oder falsch abgestellte Fahrzeuge werden durch Flughafenparkservice-stuttgart.de kostenpflichtig entfernt. Die Kosten i.H.v. 250,00 EUR sind vom Fahrzeugführer entsprechend vor Verlassen des Parkhauses zu begleichen.

4 VERTRAGSGEGENSTAND

Der Vertragsgegenstand beinhaltet den Hin- und Rücktransport des PKW zum Parkplatz Flughafen Stuttgart und die Unterbringung des Kraftfahrzeugs zu den hier genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen. Die Fahrzeuge werden entweder auf unserem sowie ausweich plätzen geparkt. Flughafenparkservice-stuttgart.de übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Kunden eingebrachten Gegenstände. Der Kunde berechtigt Flughafenparkservice-stuttgart.de zum Zwecke der Kfz-Überführung mit dessen Fahrzeug bis zum genannten Parkplatz/Parkhaus (30km) vom Stuttgarter Flughafen und bei Abholung wieder zurückzufahren. Für ggf. dazu gebuchte Zusatzservices wird Flughafenparkservice-stuttgart.de berechtigt, z.B. zur Tankstelle oder Waschstraße zu fahren. Flughafenparkservice-stuttgart schließt zudem eine Versicherung für den oben genannten Weg ab. Weitere Fahrten sind nicht zulässig.

5 ÜBERGABE DES FAHRZEUGS

Die Übergabe des Fahrzeugs wird schriftlich vereinbart und durch Unterschrift bestätigt. Der Fahrzeugführer bestätigt, dass dieser zum Führen des Fahrzeugs berechtigt und dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

6 PREISE

Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste und werden bei der Buchungsbestätigung schriftlich mitgeteilt. Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer, und werden von Flughafenparkservice-stuttgart.de ausgewiesen. Die Preise sind im Internet tagesaktuell abzulesen.

7 TERMINIERUNG

Im Vorfeld ist mit der Disposition Kontakt aufzunehmen, um den Termin abzusprechen. Hierbei werden ihre Daten aufgenommen. ( d. h. Name, Anschrift, Email oder Tel.-Nr., sowie die Flugdaten, Kfz-Kennzeichen, Typ und Farbe des Fahrzeugs, wie auch die Kasko/ Haftpflichtversicherung bei welcher das Fahrzeug versichert ist) Es ist weiterhin eine Mobilfunk-Nummer anzugeben unter der sie unterwegs zu erreichen sind. Schalten sie das Mobiltelefon unbedingt sofort bei Rückankunft am Flughafen ein. Die Terminbuchung wird mit Auftragsbestätigung verbindlich. Der Kunde muss die Auftragsbestätigung prüfen und Flughafenparkservice-stuttgart.de eine Lesebestätigung zukommen lassen. Sollten Änderungen eintreten, sind diese unverzüglich an Flughafenparkservice-stuttgart.de weiterzugeben. Sollten durch verfrühtes oder verspätetes Eintreffen des Kunden am Flughafen Parkgebühren entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen. Sollte der Kunde den Flug verpassen, aufgrund von Stau, Unfällen oder Sonstigem und der gebuchte Service dadurch nicht in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet die Kosten in Höhe der Gesamtbuchung an Flughafenparkservice-stuttgart.de zu entrichten. Wenn ein Kunde ohne vorherige Stornierung der Buchung zur Übergabe nicht erscheint, hat dieser die gesamten Servicegebühren an Flughafenparkservice-stuttgart.de zu entrichten zzgl. der im Punkt 8 (Zahlung und Mahnung) anfallenden Mahngebühren bis zum Eintritt der Zahlung. Buchungen innerhalb 48 Stunden, sind nur gegen eine Gebühr von 50% des gebuchten Betrages stornierbar. Buchungen innerhalb von 24 Stunden, sind nur gegen eine Gebühr von 100% des gebuchten Betrages stornierbar. Bei Rückankunft muss das Fahrzeug zum vereinbarten Termin vom Kunden entgegengenommen werden, es sei denn der Kunde hat aufgrund von Änderung des Flugplans einen neuen Termin mit Flughafenparkservice-stuttgart.de vereinbart. Sollte dies nicht der Fall sein, ist Flughafenparkservice-stuttgart.de berechtigt das Fahrzeug des Kunden im Parkhaus am Flughafen zu parken. Die Gebühr dafür trägt der Kunde. Anfallende Kosten die außerhalb des gebuchten Services liegen wie z.B. verlängerte Parkzeit, unangekündigte An- oder Abreise werden in höhe der aktuellen Tagespauschale Bar vor Ort entrichtet. Bei Rückkehr ist nach Erhalt ihres Gepäcks und der Rückkehr zur Abflugebene sofort mit Flughafenparkservice-Stuttgart Kontakt aufzunehmen. Sollte der Kunde nach der Landung sein Gepäck nicht binnen 1 Stunde erhalten haben, muss dieser den Fahrer telefonisch darüber informieren. In diesem Fall kann es zu Wartezeiten für den Kunden kommen. Der Kunde ist verpflichtet sein Fahrzeug direkt nach der Ankunft entgegen zu nehmen. Verzögerungen die durch private Einkäufe oder Restaurantbesuche entstehen und dadurch zu Benachteiligung weiterer Kunden führt, werden dem Kunden Bar vor Ort in Rechnung gestellt.

8 PARKZEIT AM FLUGHAFEN

Die Kostenlose Parkzeit an der Abflugebene am Flughafen Stuttgart beträgt 8 Minuten. Binnen dieser Zeit ist der Kunde verpflichtet das Auto übergabebereit an den Servicemitarbeiter von Flughafenparkservice-Stuttgart.de zu übergeben. Sollte diese Zeit nicht eingehalten werden und Kosten auf Flughafenparkservice-Stuttgart.de fallen, sind diese vom Kunden zu tragen. Bei der Rückkehr des Kunden wird das Fahrzeug zusammen mit dem an der Schranke erhaltenen Parkticket übergeben, der Kunde ist ab diesem Moment eigenverantwortlich für die Parkzeit und die damit anfallenden Parkgebühren.

9 HAFTUNG

Zwei Optionen gelten nachfolgend für den Parkplatz, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wird eine nicht wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt, beschränkt sich die Haftung von Flughafenparkservice-stuttgart.de auf den vorhersehbaren, vom Nutzer nachzuweisenden Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Vom Haftungsausschluss unberührt bleibt die Haftung von Flughafenparkservice-stuttgart.de wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für verkehrsbedingte, nicht von Flughafenparkservice-stuttgart.de verschuldete, wird ausgeschlossen. Sollten Schäden, die der Haftpflicht des Fahrzeughalters unterliegen, am Fahrzeug auftreten, so gehen diese auf den Fahrzeughalter über. Flughafenparkservice-stuttgart.de übernimmt keine Haftung bei Hagelschäden und sonstigen Unwetterschäden. Haftpflichtschäden beim Unfallgegner werden nur über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters abgewickelt. Bei inkorrekten Angaben zum Fahrzeugversicherungsschutz übernimmt Flughafenparkservice-stuttgart.de generell keine Haftung. Weiterhin schließt Flughafenparkservice-stuttgart.de die Haftung für inkorrekte Buchungs-bestätigungen aus, da die Buchungsbestätigung vom Kunden auf Richtigkeit überprüft werden muss. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Flughafenparkservice-Stuttgart nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Hauptpflicht). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht:
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen,
b) bei Personenschäden,
c) bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben, und d) nach dem Produkthaftungsgesetz Flughafenparkservice-Stuttgart haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Diebstahl. Ebenso übernimmt Flughafenparkservice-stuttgart keine Haftung für Kratzer und Lackschäden/Steinschläge , Dellen , Felgen oder Reifenschäden, da diese oft durch Verschmutzungen der Fahrzeuge bzw. der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Der Kunde muss bei Schadensanspruch die Schäden nachweisen können. Sollte ein Fahrzeug Startprobleme haben, ist der Kunde verpflichtet entsprechende Maßnahmen zu treffen. Für technische oder mechanische Defekte eines Fahrzeuges nach Fahrzeugabgabe oder vor Fahrzeugrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine erforderliche Reparatur übernimmt der Kunde. Flughafenparkservice-stuttgart.de haftet nicht für daraus resultierende Rückfahrt- oder Übernachtungskosten. Fahrzeuge, die wegen leeren oder schwachen Batterien fahrunfähig sind, können ggf. von flughafenparkservice-stuttgart.de durch Starthilfe in Gang gesetzt werden. Es besteht aber kein Anspruch darauf und es besteht auch keine Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit bzw. Batteriewechsel. Flughafenparkservice-Stuttgart haftet generell nicht für Schäden die durch Fremdeinwirkung auf dem Parkplatz auftreten.

10 Zahlung und Mahnung

Der Kunde zahlt die vereinbarte Summe direkt vor Ort in Bar, falls die Zahlung nicht vor der Fahrzeugannahme in Bar stattfinden kann, aufgrund von mangelndem Bargeld, so kann nach Absprache die Rechnung bei der Fahrzeugrückgabe bezahlt werden. Wenn der Kunde die Bezahlung auch bei der Fahrzeugrückgabe nicht tätigen kann, wird das Fahrzeug des Kunden einbehalten und erst bei getätigter Zahlung an den Kunden übergeben. Der Kunde ist verpflichtet die Geldautomaten am Flughafen oder in der Nähe des Flughafens zu nutzen um an Bargeld zu kommen. In Notfällen oder besonderen Fällen (Geldbeutelverlust, Kartensperrung oder sonstigem), gewährt Flughafenparkservice-Stuttgart auch die Bezahlung der Rechnung per Überweisung. Die Rechnung muss nach Rückgabe des Fahrzeugs innerhalb von 3 Werktagen gezahlt werden, wenn dies nicht der Fall ist folgt eine Mahnung und ein Aufschub von 3 Werktagen. Wenn die Rechnung innerhalb dieser 3 Werktage nach erhalten der Mahnung nicht gezahlt ist, werden Mahngebühren in Höhe von 10€ pro Tag fällig und es wird ein Inkassounternehmen beauftragt.

11 Jahresvertrag

Die Kosten für den Jahresvertrag setzten sich wie folgt zusammen. Außenparkplatzkosten in Höhe von 3,50€ pro Tag, was eine Summe von 1,277,50€ pro Jahr ergibt, Tiefgaragenkosten wären 5€ pro Tag, was eine Summe von 1.825€ pro Jahr ergibt, zzgl. 20€ Valetkosten pro Fahrzeugannahme und Rückgabe.

12 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist Esslingen am Neckar.

13 DATENSCHUTZ

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Flughafenparkservice-stuttgart.de auf Datenträgern gespeichert werden. Der Nutzer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Flughafenparkservice-stuttgart.de selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung unserer Datenschutzerklärung, des Bundesdatenschutz-gesetzes(BDSG), des Telemediengesetzes (TMG).

14 WIDERRUFSBELEHRUNG

(1) Widerrufsrecht: Der Kunde sowie auch Flughafenparkservice-stuttgart.de können ihre Vertragserklärung bis 24 Std. vor Abflug ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf des Kunden ist zu richten an:
Flughafenparkservice-Stuttgart
Farrenstraße 47A
70186 Stuttgart
info@flughafenparkservice-stuttgart.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Flughafenparkservice-Stuttgart.de behält sich vor eine Rücktrittsgebühr vom Kunden einzubehalten, die sich wie folgt darstellt: bis 48 Std. vor Abreise 50% des Betrages, danach eine Gebühr in Höhe der Gesamtsumme des Gesamtbetrages erhoben. Liegt keine Stornierung vor und der Termin wird vom Kunden nicht wahrgenommen, wird der Gesamtbetrag fällig. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit dem Empfang des Widerrufs bzw. Rücktritts.[Ende der Widerrufsbelehrung